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FOODARTIST GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Leistungen.

Die Firma FOODARTIST GmbH (nachfolgend FOODARTIST) verpflichtet sich, ihre Aufträge in sorgfältiger Art und Weise auszuführen. Sie verpflichtet sich, jeden Anlass zeitgerecht und in einwandfreier Qualität durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf beste Qualität gelegt. 

 

Offerten.

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet die Firma FOODARTIST eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der unterbreiteten Offerte durch den Kunden,  können mögliche und/oder nachträgliche  Wünsche des Kunden in den Auftrag einbezogen werden. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Offerten sind geistiges Eigentum der Firma FOODARTIST und dürfen ohne deren Einverständnis nicht an Dritte weitergeleitet werden.

 

Auftragsbestätigung.
Ein Auftrag an die Firma FOODARTIST  kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mit dem Einverständnis des Auftrages kommt eine Vereinbarung zustande. Bei grösseren Anlässen behält sich FOODARTIST vor, den Kunden um eine schriftliche Bestätigung zu ersuchen. Allfällige, über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Unkostenbeitrag.
Wünscht der Kunde eine zweite detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die Firma FOODARTIST berechtigt, für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenent-schädigung gemäss Aufwand und Spesen in Rechnung zu stellen. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probe-Essen in jedem Falle vollumfänglich verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.

 

Geringfügige Änderungen.
Die Firma FOODARTIST behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, z.B. aufgrund saisonal fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung nach Absprache mit dem Kunden geringfügig zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

 

Teilnehmerzahl.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 5 Tage vor dem Anlass mündlich oder schriftlich übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird automatisch die ursprünglich gemeldete Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt.

 

Annullierung von Anlässen.
Bei Annullierung eines Anlasses nach mündlich oder schriftlich erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

 

Bis        31Tage vor dem Anlass: die entstandenen Kosten werden verrechnet, allfällige Raum-Mietkosten zu 100%

Bis  30-20 Tage vor dem Anlass:   30% der vereinbarten Leistungen, allfällige Raum-Mietkosten zu 100%

Bis  19-10 Tage vor dem Anlass:   50% der vereinbarten Leistungen, allfällige Raum-Mietkosten zu 100%

Bis    9-0   Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen, allfällige Raum-Mietkosten zu 100%

 

Anlass Verschiebung.
Wird ein Anlass in gleichem Leistungsvolumen auf ein andres Datum verschoben, entstehen für den Kunden keine weiteren Kosten. Ausnahme allfällige Raum-Mietkosten.

 

Beizug eines Dritten.
Die Firma FOODARTIST ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbstständig ausführen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Diese Drittfirma muss in gleicher Weise in der Lage sein, den Auftrag durchzuführen. Die Firma FOODARTIST verpflichtet sich in diesen Fall zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

 

Zahlungen.

Rechnungen, inklusive eventueller Zusatzleistungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

 

Gerichtsstand.
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-6000 Luzern.

 

 

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